Business Today Network Business Today Network
  • Top Themen
  • Sage Content Hub
    Lohnabrechnungen online erledigen: So sparen Sie Zeit und Geld

    Lohnabrechnungen online erledigen: So sparen Sie Zeit und Geld

    Von der digitalen Personalakte bis zum Mitarbeiterportal: So geht modernes Personalmanagement

    Von der digitalen Personalakte bis zum Mitarbeiterportal: So geht modernes Personalmanagement

    Stärkere Mitarbeiterbindung durch aktive Kommunikation

    Stärkere Mitarbeiterbindung durch aktive Kommunikation

    5 Wege zur Verbesserung Ihres Personalwesens

    5 Wege zur Verbesserung Ihres Personalwesens

  • Finanzen
  • Digitales
  • Mobilität
  • Gesundheit
  • Whitepaper
  • Jobmarkt
  • Veranstaltungen
Go to...

    „Was Arbeitnehmer mit Firmenhandy wissen sollten“ – Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

    Laura LangerLaura Langer
    August 17, 2015

    Was Arbeitnehmer mit Firmenhandy wissen sollten

    "Was Arbeitnehmer mit Firmenhandy wissen sollten" - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

    Firmenhandy (Bildquelle: ERGO Versicherungsgruppe)

    Immer mehr Arbeitnehmern stellt der Chef ein Diensthandy zur Verfügung: Laut Branchenverband Bitkom telefoniert bereits jeder fünfte Beschäftigte mit einem Handy vom Arbeitgeber. Was bedeutet das für den Arbeitnehmer: Muss er jetzt auch nach Feierabend, am Wochenende und im Urlaub für seinen Vorgesetzten erreichbar sein? Ist privates Telefonieren erlaubt? Und: Darf der Arbeitgeber die Telefonate kontrollieren? Antworten darauf gibt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

    Firmenhandy für private Gespräche?

    Wer ein Handy von seinem Chef bekommt, besitzt meistens schon ein privates Mobiltelefon. Zwischen den Telefonen wechseln zu müssen, ist eher unpraktisch. Daher sollten Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber unbedingt schriftlich klären, ob sie das Firmenhandy auch privat nutzen dürfen. In vielen Betrieben regelt das eine Betriebsvereinbarung. Knackpunkt sind dabei meist die Telefongebühren: Übernimmt der Chef auch die Kosten für private Gespräche? Manche Betriebe erlauben ihren Angestellten die private Nutzung des Diensthandys und übernehmen die Telefonkosten komplett. Andere dagegen beschränken den Einsatz auf dienstliche Telefonate. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sowohl privat als auch dienstlich mit einem Handy zu telefonieren, die Gebühren aber getrennt abzurechnen: Dabei wird das Firmenhandy mit einer speziellen SIM-Karte ausgestattet, die zwei Rufnummern enthält – eine für den privaten, eine für den geschäftlichen Gebrauch. Für beide Nummern gibt es dann getrennte Rechnungen. Die D.A.S. Expertin empfiehlt, sich an die Vorgaben des Chefs hinsichtlich der privaten Nutzung zu halten, denn: Telefoniert ein Arbeitnehmer trotz Verbot privat mit seinem Diensthandy, muss er mit einer Abmahnung rechnen. Im schlimmsten Fall kann das sogar mit einer Kündigung enden, wie das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 17 Sa 153/11) entschied.

    Rund um die Uhr für den Chef erreichbar?

    Nicht jeder Arbeitnehmer freut sich über ein Diensthandy: Viele haben Bedenken, dass sie dann rund um die Uhr für die Firma erreichbar sein müssen. Solche Befürchtungen sind unbegründet, beruhigt die D.A.S. Juristin: „Der Vorgesetzte hat keinen Anspruch darauf, dass sein Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeiten ans Firmenhandy geht! Ausnahmen gelten bei Angestellten mit Rufbereitschaft oder entsprechenden Regelungen im Arbeitsvertrag beziehungsweise einer Betriebsvereinbarung. Dann hat der Arbeitnehmer aber auch ein Anrecht darauf, dass der Arbeitgeber die zusätzliche Verfügbarkeit bezahlt.“ Gibt es jedoch einen Notfall im Unternehmen, wenn beispielsweise die Kollegen nicht weiterarbeiten können, weil ein wichtiges Passwort fehlt, dann darf der Vorgesetzte seinen Mitarbeiter über das Firmenhandy kontaktieren, ohne dass eine Rufbereitschaft besteht. Dahinter steckt die sogenannte „Treuepflicht“ des Arbeitnehmers. Sie ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und dient dazu, schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers zu bewahren.

    Treuepflicht des Arbeitnehmers – was steckt dahinter?

    Was die Treuepflicht konkret für einen Mitarbeiter mit einem Diensthandy bedeutet, hängt von dessen Aufgaben und Position im Unternehmen ab: Hat er eine wichtige Information, ohne die die Kollegen nicht weiter arbeiten können – wie das erwähnte Passwort – muss er eine telefonische Nachfrage hinnehmen. Aber: Das gilt nur im Ausnahmefall bei echten Notfällen und dann gleichermaßen für Führungskräfte wie für alle anderen Arbeitnehmer. „Unabhängig davon erwarten Arbeitgeber von einem leitenden Angestellten eher, dass er auch außerhalb der Arbeitszeiten an das berufliche Smartphone geht“, ergänzt die Expertin der D.A.S. Denn seine Treuepflicht geht weiter als die der anderen Mitarbeiter. Zudem gelten die Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht für leitende Angestellte. Übrigens: Wer kein Diensthandy haben will, obwohl es der Chef anbietet, hat Pech: Im Rahmen des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu verpflichten, das Firmenhandy während der Arbeitszeiten zu nutzen.

    Darf der Vorgesetzte Gespräche mit dem Firmenhandy kontrollieren?

    Ob und in welchem Umfang der Vorgesetzte die Gespräche auf einem Dienst-Smartphone überprüfen darf, hängt von der Regelung über die private Nutzung ab: Erlaubt der Arbeitgeber die private Verwendung, gehen die Gerichte meist davon aus, dass er das Fernmeldegeheimnis zu berücksichtigen hat. Michaela Zientek erklärt: „Demnach darf er zum Beispiel nicht auf SMS zugreifen, die ja auch privaten Inhalt haben können. Von Verbindungsnachweisen, einer Überprüfung der besuchten Internetseiten oder des E-Mail-Verkehrs sollte der Arbeitgeber ebenfalls Abstand nehmen. Bei einem reinen Diensthandy ist ihm dies jedoch gestattet.“ Verlangt der Arbeitgeber ein auch privat genutztes Diensthandy zurück, hat der Arbeitnehmer das Recht, zuvor alle privaten Telefonnummern, E-Mails und sonstige privaten Dokumente zu löschen.
    Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.917

    Kurzfassung:

    4 Tipps für die Nutzung von Diensthandys
    Rechtliche Hinweise von Michaela Zientek, Juristin des D.A.S. Leistungsservice

    -Ob Arbeitnehmer ein Firmenhandy auch privat nutzen dürfen, regelt meist eine Betriebsvereinbarung. Ansonsten sollten Arbeitnehmer die Nutzung mit ihrem Chef möglichst schriftlich klären.
    -Arbeitnehmer sollten sich an die Vorgaben des Chefs hinsichtlich der privaten Nutzung von Diensthandys halten. Ansonsten kann eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung drohen.
    -Der Vorgesetzte hat keinen Anspruch darauf, dass sein Mitarbeiter Anrufe auf dem Firmenhandy außerhalb der Arbeitszeiten beantwortet. Ausnahmen gelten bei Angestellten mit Rufbereitschaft oder entsprechenden Regelungen im Arbeitsvertrag beziehungsweise einer Betriebsvereinbarung. Dann besteht auch ein Anrecht auf Vergütung der zusätzlichen Verfügbarkeit.
    -Ob der Vorgesetzte die Gespräche auf einem Dienst-Smartphone überprüfen darf, hängt von der Regelung über die private Nutzung ab: Erlaubt der Arbeitgeber private Gespräche, muss er nach Meinung der meisten Gerichte das Fernmeldegeheimnis berücksichtigen. Er sollte demnach von Verbindungsnachweisen, einer Überprüfung der besuchten Internetseiten oder des E-Mail-Verkehrs Abstand nehmen – außer es handelt sich um ein reines Diensthandy.
    Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.295

    Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

    Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

    Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die „ERGO Versicherungsgruppe“ als Quelle an.

    Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

    Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Der D.A.S. Rechtsschutz bietet mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

    Firmenkontakt
    D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
    Dr. Claudia Wagner
    Victoriaplatz 2
    40477 Düsseldorf
    0211 477-2980
    [email protected]
    http://www.ergo.com

    Pressekontakt
    HARTZKOM
    Katja Rheude
    Anglerstr. 11
    80339 München
    089 9984610
    [email protected]
    http://www.hartzkom.de

    Tags : DAS, Diensthandy, Firmenhandy, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Rufbereitschaft, Verbraucher
    Laura Langer

    Laura Langer

    Laura ist seit Mitte 2015 als Redakteurin und Marketing Manager bei Business.today Network tätig. Zuvor machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

    Whitepaper Specials

    • Energiemanagementsysteme – In 3 Schritten zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
      Energiemanagementsysteme - In 3 Schritten zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
    • Fürsorgepflicht im Unternehmen – die zentrale Rolle des HR-Managers
      Fürsorgepflicht im Unternehmen – die zentrale Rolle des HR-Managers
    • Roboter auf dem Vormarsch: Die intelligente Automatisierung von Routineaufgaben
      Roboter auf dem Vormarsch: Die intelligente Automatisierung von Routineaufgaben

    Digitales

    • Energiemanagementsysteme – In 3 Schritten zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
      Energiemanagementsysteme - In 3 Schritten zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
      Mai 12, 2021
    • [Live-Konferenz] Industry 4.0 Innovations Conference
      [Live-Konferenz] Industry 4.0 Innovations Conference
      September 2, 2020
    • Roboter auf dem Vormarsch: Die intelligente Automatisierung von Routineaufgaben
      Roboter auf dem Vormarsch: Die intelligente Automatisierung von Routineaufgaben
      Juni 4, 2020

    Mobilität

    • Roboter auf dem Vormarsch: Die intelligente Automatisierung von Routineaufgaben
      Roboter auf dem Vormarsch: Die intelligente Automatisierung von Routineaufgaben
      Juni 4, 2020
    • Mehr Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln bei der Hauptuntersuchung
      November 8, 2019
    • Maserati GranCabrio MC Sport I Tuning für Individualisten / Der Herrscher des Urwaldes
      November 8, 2019

    Newsletter abonnieren

    • Alle wichtigen News aus der Businesswelt
    • Kompakt & aktuell
    • Völlig kostenfrei
    • Abmeldung ist jederzeit möglich.
    • Melden Sie sich jetzt an:

      Vielen Dank für Ihre Registrierung! Bitte prüfen Sie Ihren Posteingang oder Spam-Ordner, um das Abonnement zu bestätigen.

    Finanzen

    • Versicherer GVV entscheidet sich für Keylane Axon / SaaS-Plattform wird derzeitige versicherungstechnische Kernsysteme ersetzen
      November 8, 2019
    • Seriensieger: GLS Bank zum 10. Mal in Folge "Bank des Jahres"
      November 8, 2019
    • XPAY ergänzt sein Payment-Card-Network mit Black&Whitecard als erstes Endnutzerprodukt
      November 8, 2019

    Gesundheit

    • Alkoholismus - Ja nicht drüber reden
      November 8, 2019
    • Nominiert zum Deutschen Zukunftspreis 2019 / Team III - macht kleinste Veränderungen im menschlichen Körper sichtbar
      November 8, 2019
    • Interview mit dem Vorsitzenden des Sozial-und Gesundheitsausschusses des rheinland-pfälzischen Landkreistages Dr. Peter Enders zum Tabakwerbeverbot
      November 8, 2019

    News

    • Home
    • Mobilität
    • Finanzen
    • Digitales
    • Wirtschaft
    • Gesundheit
    • Whitepaper
    • Jobmarkt
    • Veranstaltungen

    Service

    • Mediadaten
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter abmelden
    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB

    Weitere BTN-Portale

    • IT-Management.today
    • Personalleiter.today
    • Marketingleiter.today
    • Produktionsleiter.today

    Eine Marke von

    BTN Logo
    © 2020 businesstodaynetwork.com | All Rights Reserved