Donnerstag, April 25, 2024
StartNewstickerNach Kabinettsbeschluss zu Diesel-Fahrverboten: Auch Treibhausgasminderungspflicht für Benzin und Diesel zügig verschärfen

Nach Kabinettsbeschluss zu Diesel-Fahrverboten: Auch Treibhausgasminderungspflicht für Benzin und Diesel zügig verschärfen

Betankung Mini mit Super E10. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/73390 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V./BDBe"
Betankung Mini mit Super E10. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/73390 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V./BDBe“

Berlin (ots) – Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), mit dem u.a. die Verhältnismäßigkeit flächendeckender Diesel-Fahrverbote gesetzlich definiert werden soll, ist nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) nicht ausreichend für mehr Klima- und Umweltschutz im Verkehr. Entsprechende Gesetzesänderungen sollten nicht nur auf Stickstoffdioxidemissionen abzielen, sondern auf die Minderung aller verkehrsbedingten Emissionen. Der BDBe fordert daher eine zügige Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für alle in Verkehr gebrachten Kraftstoffe.

Der Beschluss der Bundesregierung setzt die Koalitionseinigung über das Konzept für „Saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ vom Oktober 2018 um. Durch eine Änderung des BImSchG sollen bundeseinheitliche Regeln für Verkehrsbeschränkungen aufgrund von überschrittenen NO2-Grenzwerten für Dieselfahrzeuge geschaffen werden. Diese Maßnahme ist nach Ansicht des BDBe jedoch nicht geeignet, insgesamt für bessere Luftqualität zu sorgen. Um wirksame Anreize zur Erreichung der nationalen und internationalen Umwelt- und Klimaziele im Verkehr zu setzen, fordert der BDBe die zügige Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) nach § 37a BImSchG.

Der für das Jahr 2020 geplante Anstieg der THG-Quote von derzeit 4,0 auf 6,0 Prozent sollte bereits ab 2019 erfolgen und die Quote ab 2020 weiter erhöht werden.

Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe, begründet die Forderung mit der stetigen Verbesserung der Treibhausgasbilanz von zertifiziert nachhaltigen Biokraftstoffen in Deutschland: „Biokraftstoffe haben in den letzten Jahren ihr Potenzial zur Minderung des Treibhausgases CO2 deutlich gesteigert. Lag die Emissionseinsparung gegenüber fossilen Kraftstoffen im Jahr 2016 noch bei 70 Prozent, stieg sie bis 2017 auf über 81 Prozent. Folglich müssen die Mineralölgesellschaften bei gleich bleibendem Verbrauch von Benzin und Diesel immer weniger Biokraftstoffe beimischen. Durch eine vorgezogene und stufenweise weitere Anhebung der THG-Quote könnten problemlos noch mehr verkehrsbedingte Emissionen vermieden werden. Bei den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen der auf den Weg gebrachten Änderung des BImSchG sollte insgesamt mehr für den Klima- und Umweltschutz im Verkehr getan werden. Eine Anhebung der THG-Quote hilft kurzfristig den CO2-Ausstoß von über 56 Millionen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren zu senken und sorgt damit schnell für mehr Klimaschutz im Verkehr“, so Schindler abschließend.

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
+49 (0)30 301 29 53-13
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Original-Content von: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V., übermittelt durch news aktuell

Hanno Gerber
Hanno Gerber
Hanno ist seit Ende 2017 als Redakteur bei Business.today Network tätig.

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